Zeiterfassungspflicht im Sicherheitsgewerbe
Arbeitszeiterfassung ist im Sicherheitsgewerbe keine Kür, sondern doppelt Pflicht: aus dem Arbeitsschutzrecht und aus dem Mindestlohngesetz. Dieser Artikel fasst die Rechtslage zusammen und zeigt, wie du die Pflicht ohne Zettelwirtschaft erfüllst.
Die Rechtslage in Kürze
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 im sogenannten Stechuhr-Urteil (C-55/18) entschieden, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit brauchen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 nachgelegt (1 ABR 22/21): Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland schon heute, abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe kommt eine zweite, ältere Pflicht dazu: Es gehört zu den Branchen nach §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Nach §17 Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber dort Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Was das praktisch bedeutet
Handschriftliche Stundenzettel, die Wochen später eingesammelt werden, erfüllen den Anspruch an Verlässlichkeit kaum noch. Bei einer Prüfung zählt, ob sich Beginn, Ende, Pausen und Dauer je Mitarbeiter nachvollziehbar belegen lassen, und zwar zeitnah erfasst, nicht rekonstruiert.
Die Pflicht als Chance
Sauber erfasste Arbeitszeit ist mehr als Compliance. Sie ist die ehrliche Grundlage für Lohnabrechnung und Kundenabrechnung, sie beendet Diskussionen über geleistete Stunden, und sie zeigt dir, was deine Einsätze wirklich an Personalzeit kosten.
So löst es Aureniq
In Aureniq startet und beendet dein Team Schichten live, am Rechner oder mit der Mitarbeiter-App (Add-on) direkt am Objekt. Jeder Zeiteintrag hält Datum, Einsatz, Zeit, Dauer, Pause, Arbeitszeit und Status fest. Aus abgeschlossener Arbeitszeit entstehen Schichten, und die Auswertung zeigt dir die Arbeitszeit über einen frei wählbaren Zeitraum. Damit ist die Dokumentationspflicht kein Extra-Aufwand mehr, sondern ein Nebenprodukt des normalen Arbeitens.
Dieser Artikel dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Behörden und spezialisierte Kanzleien.